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Keine Einigung, kein Ende des Kliniksterbens


[DKG-Meldung - Berlin, Donnerstag 29.06.2023]

 


DKG zur Bund-Länder-Runde


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den Ausgang der heutigen Bund-Länder-Verhandlungen zur Krankenhausreform. Dazu erklärt der DKG-Vorsitzende Dr. Gerald Gaß:


Die Botschaft, die die heutige Bund-Länder-Runde an die Bevölkerung ausgesendet hat, lautet: Der kalte Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft und das Kliniksterben werden weitergehen und sogar eine neue Dynamik entfalten. Weder der Bund noch die Länder werden den Krankenhäusern den notwendigen Inflationsausgleich bei den Erlösen gewähren und lassen die Kliniken mit ihren hohen Verlusten aufgrund der gestiegenen Sach- und Personalkosten im Regen stehen. Es geht dabei weder um Rettungsgeld mit der Gießkanne noch um Almosen, sondern um die gesetzlich gebotene Anpassung der Erlöse.


Dabei ist völlig klar, dass die Verantwortung für diesen Inflationsausgleich der Bund und damit die Bundesregierung trägt. Die Ansage, dass in einem 500 Milliarden Euro umfassenden Bundeshaushalt für die Sicherung der Krankenhausversorgung kein Geld vorhanden ist, werden die Menschen in den betroffenen Regionen sicher weder verstehen noch akzeptieren.


Nach dieser Absage der Politik wird es für die Geschäftsführungen in den Krankenhäusern nahezu unmöglich, eine positive Fortführungsprognose ihres Klinikstandortes im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und der Jahresabschlüsse zu erreichen. Damit werden viele Geschäftsführungen von der Politik gezwungen, unmittelbar einen Antrag auf Insolvenz zu stellen, weil sie absehbar die Rechnungen des Krankenhauses sowie Löhne und Gehälter nicht mehr bezahlen können. Das ist eine Katastrophe und stellt eine noch nie dagewesene Bedrohung, der für die Gesundheitsversorgung wichtigsten Infrastruktur in Deutschland, dar. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ruft daher alle betroffenen Klinikträger auf, einen sofortigen Antrag auf Betriebskostenzuschüsse und Defizitausgleiche an die für sie zuständigen Städte und Landkreise zu stellen, um zu retten, was noch zu retten ist. Rechtlich sind die kommunalen Gebietskörperschaften in letzter Konsequenz für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung in ihren Regionen verantwortlich. Dies gilt völlig unabhängig von der Frage, in welcher Trägerschaft die dortigen Krankenhäuser stehen. Dies werden sicher nicht alle Städte und Landkreise leisten können.


Wir fordern den Bundesgesundheitsminister und die Bundesländer erneut auf, das Kliniksterben und die durch die Verschiebung gewonnene Zeit noch zu nutzen, um massive Lücken bei der Patientenversorgung zu verhindern.



Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


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