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Der Verband

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Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) ist der Verband der Krankenhausträger in Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel. Die Mitgliedschaft im Verband ist freiwillig.

Derzeit vertreten wir 72 Krankenhäuser im Land mit 19.580  Betten.

Die KGSH besteht seit 1947 in der Rechtsform des eingetragenen Vereins.

Als Landesverband der Krankenhausträger ist sie im Verbund mit 15 weiteren Landeskrankenhausgesellschaften Mitglied der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG). Mitglieder der KGSH sind die Träger von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern sowie deren Verbände. Dazu gehören kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken, kirchliche Krankenhäuser, Kliniken der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Roten Kreuzes, der Deutschen Rentenversicherung Nord, die Fachkliniken im Land sowie Privatkliniken.

Unser Ziel ist es, das Gesundheitswesen im Land zu fördern. Unsere Leitlinie ist eine am Patienten orientierte, wirtschaftliche, leistungsfähige und qualitativ hochstehende Krankenhausversorgung. Wir wollen dazu beitragen, die bestehenden Versorgungsangebote aufrechtzuerhalten und zu verbessern. Dabei treten wir für die Pluralität von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhausträgern ein. Unsere Philosophie ist es, voneinander durch Austausch von Erfahrungen zu lernen. Dazu suchen wir mit allen am Gesundheitswesen beteiligten Institutionen, Personen und Patienten/Patientinnen Kontakt. Wir legen Wert auf aufgeschlossene Partner, die konstruktiv mit uns zusammenarbeiten (siehe das Netzwerk). 

Wie jeder andere Verband sind wir auf die Beiträge unserer Mitglieder angewiesen. Eventuelle Jahresüberschüsse werden zur Verbesserung der Leistungen gegenüber unseren Mitgliedern verwandt. Wir streben an, unsere Mitglieder aktuell, fachlich kompetent und zielorientiert zu beraten, zu informieren und zu vertreten.

Aufgabe der KGSH ist es gemäß ihrer Satzung, die Krankenhäuser in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen, zu beraten, sie in den Verhandlungen mit den Kostenträgern zu unterstützen, ihre Interessen wahrzunehmen, sie zu informieren und die Mitarbeiter/innen in den Kliniken zu schulen.

Über diese Leistungen hinaus nimmt die KGSH zahlreiche Aufgaben wahr, die ihr gesetzlich übertragen wurden.

 

  • Mitwirkung an der Krankenhausplanung und der Investitionsfinanzierung
     

  • Beteiligung am Pflegesatzverfahren und der Pflegesatzschiedsstelle
     

  • Vereinbarung des landesweit geltenden Basisfallwertes für Fallpauschalen
     

  • Abschluß von Verträgen über Preise und Bedingungen der Krankenhausbehandlung, zur Qualitätssicherung und zu Modellversuchen
     

  • Erarbeitung von Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen für Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
     

    Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die KGSH Kooperations- oder Vertragspartner des Sozialministeriums, der Krankenkassen und der Vertragsärzte.
     

Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. (KGSH) ist der Verband der Krankenhausträger in Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel. Die Mitgliedschaft im Verband ist freiwillig. Derzeit vertreten wir 78 Krankenhäuser im Land mit 19.619 Betten. Mitglieder der KGSH sind die Träger von öffentlichen, freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern sowie deren Verbände. 

Unser Ziel ist es, das Gesundheitswesen im Land zu fördern. Unsere Leitlinie ist eine am Patienten orientierte, wirtschaftliche, leistungsfähige und qualitativ hochstehende Krankenhausversorgung. Wir wollen dazu beitragen, die bestehenden Versorgungsangebote aufrechtzuerhalten und zu verbessern. 

Wie jeder andere Verband sind wir auf die Beiträge unserer Mitglieder und auf Spenden angewiesen. Wir verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Eventuelle Jahresüberschüsse werden zur Verbesserung der Leistungen gegenüber unseren Mitgliedern verwandt.

Aufgabe der KGSH ist es, die Krankenhäuser in allen Fragen, die das Gesundheitswesen betreffen, zu beraten, sie in den Verhandlungen mit den Kostenträgern zu unterstützen, ihre Interessen wahrzunehmen, sie zu informieren und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Kliniken zu schulen. 

•  Mitwirkung an der Krankenhausplanung und der Investitionsfinanzierung
•  Beteiligung am Pflegesatzverfahren und der Pflegesatzschiedsstelle
•  Vereinbarung des landesweit geltenden Basisfallwertes für Fallpauschalen
•  Abschluß von Verträgen über Preise und Bedingungen der Krankenhausbehandlung, zur Qualitätssicherung und zu Modellversuchen
•  Erarbeitung von Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen für Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen

 

Im Rahmen dieser Tätigkeiten ist die KGSH Kooperations- oder Vertragspartner des Sozialministeriums, der Krankenkassen und der Vertragsärzte. 

 

Die Leistungen der KGSH sind ausgesprochen vielfältig. Sie erfassen viele Bereiche, die für den Betrieb moderner, wirtschaftlicher, leistungs- und qualitätsorientierter Kliniken bedeutsam sind. Davon profitieren in erster Linie die Patienten.

 

Wir informieren umfassend über alles, was neu ist - laufend und immer aktuell!

Die Leistungen der KGSH sind ausgesprochen vielfältig. Sie erfassen viele Bereiche, die für den Betrieb moderner, wirtschaftlicher, leistungs- und qualitätsorientierter Kliniken bedeutsam sind. Davon profitieren in erster Linie die Patienten und Patientinnen.Wir beraten unsere Mitglieder in Einzelfragen der Betriebsführung. Wir erarbeiten Konzepte und realisieren Projekte zur Qualitätssicherung. Wir organisieren Seminare und führen Informationsveranstaltungen durch. Wir vergleichen und analysieren Leistungs-, Kosten- und Planungsdaten. Wir geben Tipps, Hinweise und Interpretationshilfen bei Änderungen der Rechtslage. Wir halten Beratungs- und Formulierungshilfen vor. Wir nehmen an den örtlichen Pflegesatzverhandlungen teil. Wir führen die Geschäfte der Landesschiedsstelle und des Lenkungsausschusses. Gemeinsam mit den Krankenkassenverbänden und der Ärztekammer betreiben wir eine Projektgeschäftsstelle für stationäre Qualitätssicherung (ProQS). Wir setzen uns mit Grundsatzfragen der Krankenhaus- und Gesundheitspolitik auseinander. Wir treten für die Interessen aller Mitglieder ein. Wir halten Kontakt zu Medien, Hochschulen und Instituten. Wir geben Pressemitteilungen heraus und führen Pressekonferenzen durch. Wir wirken als Sachverständige in Gremien auf Landes- und Bundesebene mit.

Wir informieren umfassend über alles, was neu ist - laufend und immer aktuell !

Unsere Satzung

(99 KB)

Ziel
Aufgabe
Leistungen
Satzung
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