[DKG-Meldung, Berlin, Dienstag, 08.10.2024]
DKG zum Beschluss der Regierungsfraktionen
Zur heutigen Pressekonferenz des Bundesgesundheitsministers und der gesundheitspolitischen Sprecher der Ampel-Faktionen erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:
„Der Beschluss der Ampelkoalition, die Krankenhaus-Reform zwar mit 50 Änderungsanträgen, aber im Endeffekt nur mit marginalen Änderungen durch das Parlament jagen zu wollen, basiert auf dem Prinzip Hoffnung. Doch auch noch so heftiges gegenseitiges Schulterklopfen der Koalitionäre darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass dieses Gesetz die wesentlichen politischen Ziele verfehlt und zu massiven Problemen bei der Patientenversorgung in den kommenden Jahren führen wird. Die wesentlichen Kritikpunkte am Gesetzesentwurf bleiben bestehen.
Die Vorhaltefinanzierung ist ein völlig missratenes bürokratisches Instrument, das weder die Grundversorgungskrankenhäuser in den ländlichen Regionen stabilisiert, noch die Konzentration hochspezialisierter Behandlungen in Zentren fördert. Die Botschaft der Entökonomisierung ist in diesem Zusammenhang eine reine Worthülse ohne jede Substanz.
Die vorgesehene kleinteilige und überregulierte Definition der neuen Krankenhauslandschaft nimmt den Bundesländern den notwendigen Gestaltungsspielraum in der Krankenhausplanung und wird zu Versorgungslücken gerade im ländlichen Raum führen.
Die Ankündigungen der Ampel zur Entbürokratisierung sind reine Lippenbekenntnisse und erschöpfen sich in Kleinstmaßnahmen, während das Gesetz gleichzeitig einen gigantischen Zuwachs an neuen Vorschriften sowie Dokumentations- und Nachweispflichten für die Krankenhäuser bringt. Hier bleibt sich die Ampel in ihrem Regulierungswahn treu.
Die aktuelle systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser wird nicht beseitigt. Im Gegenteil, die Ampelkoalitionäre setzen in trauter Eintracht auf kalte Markbereinigung, um aus ihrer Sicht überflüssige Krankenhäuser aus der Versorgung zu drängen.
Und weil die benannten Schwächen dieses Gesetzes bisher nicht beseitigt sind, versucht Minister Karl Lauterbach den Gesetzentwurf auch ohne die immer wieder versprochene Auswirkungsanalyse auf die Patientenversorgung durch das Parlament zu drücken. Hier hilft kein wechselseitiges Schulterklopfen, sondern nur die Vorlage harter Fakten. Ein Minister, der stets wissenschaftliche Standards als zentrale Handlungsschnur für sein politisches Agieren propagiert, agiert bei seiner revolutionären Gesetzgebung nach dem Prinzip Hoffnung. Das ist ein unverantwortlicher Blindflug für die Gesundheitsversorgung von 84 Millionen Menschen in Deutschland.
Die Erklärung, dass man sich nach langen Verhandlungen stark auf die Länder eingestellt habe, können diese eigentlich nur als Hohn empfinden. Die zentralen Forderungen der Bundesländer werden in keiner Weise umgesetzt.
So bleibt ein Gesetzentwurf, den die Koalitionäre zwar wahrscheinlich Mitte Oktober in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschließen werden, den aber die Bundesländer, wenn sie ihre Verantwortung für eine gute Krankenhausplanung und gute Versorgung in allen Bereichen Deutschlands gerecht werden wollen, im Bundesrat durch den Vermittlungsausschuss stoppen und korrigieren müssen.
Wir brauchen eine Reform, die nicht nur die richtigen Ziele, sondern auch geeignete und in ihrer Wirkung analysierte Instrumente hat, um diese Ziele zu erreichen.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.