Bundesländer sparen weiter an Krankenhäusern
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[DKG - Berlin, Donnerstag, 16.07.2026]
DKG zur Investitionskostenfinanzierung
Der bestandserhaltene Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser liegt mit rund sieben Milliarden Euro weiterhin deutlich über den Mitteln, die die Länder dafür zur Verfügung stellen. Das zeigt die Investitionsanalyse des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) für das Jahr 2026, auf die sich Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt haben.
Die jährlich veröffentlichte Analyse der Investitionsbewertungsrelationen soll den Bundesländern dabei helfen, die Investitionsmittel für die Krankenhäuser zu berechnen. Tatsächlich decken die von den Bundesländern bereitgestellten Gelder regelmäßig gerade einmal nur gut die Hälfte der anfallenden Investitionskosten ab. Die Länder sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, diese Kosten in voller Höhe zu tragen. Die DKG kritisiert seit vielen Jahren, dass diese mangelhafte Investitionskostenfinanzierung eine wesentliche Ursache der strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken ist. Gerade vor dem Hintergrund des am 10. Juli verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, das den finanziellen Druck auf die Krankenhäuser weiter erhöht, wird die Dringlichkeit einer verlässlichen und auskömmlichen Investitionsfinanzierung durch die Länder deutlich. Umso mehr sind die Länder nun gefordert, ihrer gesetzlichen Pflicht zur vollständigen Finanzierung der Investitionskosten endlich konsequent nachzukommen.
Hintergrund
Die Finanzierung der Krankenhäuser basiert im Wesentlichen auf zwei Säulen. Die Betriebskosten – der Aufwand, der für eine Behandlung anfällt – werden in Form von Fallpauschalen aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Für Investitionen, zum Beispiel Geräte oder Bauarbeiten, müssen die Länder aufkommen.
Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des InEK. Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den einzelnen Krankenhäusern zuzuordnen. In die diesjährigen Berechnungen sind die Kalkulationen von 62 Krankenhäusern eingeflossen. Ob sie die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument nutzen und wie viel Geld sie bereitstellen, entscheiden die Bundesländer jedoch selbst. Bislang wenden nur die drei Bundesländer Berlin, Hessen und Bremen den Katalog an.
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


