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Zu wenige ländliche Kliniken erhalten Sicherstellungszuschläge

  • vor 37 Minuten
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[DKG - Berlin, Mittwoch, 08.07.2026]




DKG zur Liste der 2027 geförderten Krankenhäuser


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass eine Reihe ländlicher Krankenhäuser im kommenden Jahr wieder Fördergelder erhalten. Diese Gelder stammen aus Krankenversicherungsbeiträgen und werden jährlich an Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen ausgezahlt, um die medizinische Versorgung dort zu sichern. Die DKG kritisiert gleichzeitig, dass deutlich mehr als die geförderten 128 Kliniken zusätzlicher Sicherung bedürfen, um ihren Versorgungsauftrag weiter erfüllen zu können. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:


Die Sicherstellungszuschläge sind notwendig, um die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen zu sichern. Die betroffenen Krankenhäuser sind oftmals weit und breit der einzige Ort, an denen die Menschen medizinische Hilfe finden. Vielfach ersetzen ihre Notaufnahmen und Ambulanzen bereits den weggebrochenen niedergelassenen Sektor. Gerade diese Kliniken sind aber durch die Lauterbachsche Krankenhausreform und das Kürzungsgesetz aus dem Warken-Ministerium besonders existenzgefährdet. Strukturell leiden sie unter einem streng fallzahlenabhängigen Finanzierungssystem, das die Vorhaltekosten kaum berücksichtigt. Kliniken in dünn besiedelten Regionen mit typischerweise geringeren Fallzahlen aber pro Patient höheren Vorhaltekosten geraten unter diesen Bedingungen eher in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Natürlich gibt es weitaus mehr als die geförderten 128 Krankenhäuser, die für die Versorgung im ländlichen Raum unerlässlich und alternativlos sind. Und die auf diese Häuser aufgeteilten 79,25 Millionen Euro reichen nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Hinzu kommt, dass die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses in Teilen so restriktiv gestaltet sind, dass viele bedarfsnotwendigen Krankenhäuser nicht von den Zuschlägen profitieren, obwohl sie es müssten. Das betrifft vor allem die zu restriktiven Grenzwerte für die Bevölkerungsdichte in den jeweiligen Gebieten. Hier sehen wir Reformbedarf, um die Versorgungsrealität abzubilden. Angesichts des gescheiterten Konzepts der Vorhaltefinanzierung des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Lauterbach bleiben Sicherstellungszuschläge ein adäquates Mittel, um die Versorgung im ländlichen Raum weiter aufrechterhalten zu können – wenn sie denn in angemessener Höhe ausgezahlt werden.


Hintergrund


Gesetzliche und private Krankenversicherung vereinbaren jedes Jahr mit der DKG eine Liste von Krankenhäusern, die pauschale Zuschläge erhalten. Die Gelder stammen aus den Beiträgen der Versicherten. Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der notwendigen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhausstandort eine oder zwei dieser vor, erhält es einen Zuschlag von 500.000 Euro. Für jede weitere bedarfsnotwendige Fachabteilung kommen 250.000 Euro dazu. Gesetzlich vorgegeben sind somit je Krankenhausstandort zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro. 2027 verteilen sich die Zuschläge auf 88 Krankenhausstandorte mit je 500.000 Euro, 19 Standorte mit je 750.000 Euro und 21 Standorte mit je 1.000.000 Euro. Um die Zuschläge zu erhalten, müssen Krankenhäuser festgelegte Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen.


Liste der geförderten Krankenhäuser



Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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