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Proteste und Warnungen prallen an der Politik ab – kalter Strukturwandel in der Krankenhausversorgung wird Realität

  • vor 9 Stunden
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[DKG - Berlin, Montag, 06.07.2026]




DKG zu den Änderungen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz


Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet die heute vorliegenden Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zwar in einzelnen Punkten als Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf. An der grundsätzlichen Bewertung des Gesetzes ändere sich jedoch nichts. Die vorgesehenen massiven Einsparungen zulasten der Krankenhäuser bleiben bestehen und werden die wirtschaftliche Lage der Kliniken weiter verschärfen.


Die Bundesregierung hat an einigen Stellen des Gesetzentwurfs notwendige handwerkliche Korrekturen vorgenommen. So gibt es beispielsweise Verbesserungen beim Pflegebudget oder bei einzelnen Regelungen zur Krankenhausreform. Diese Änderungen ändern aber nichts am Kern des Gesetzes. Es bleibt ein Spargesetz zulasten der Krankenhäuser, ihrer Patienten und der Beschäftigten“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß.


Nach Einschätzung der DKG werden die Krankenhäuser die vorgesehenen finanziellen Belastungen nicht aus eigener Kraft auffangen können. Bereits heute arbeiteten zahlreiche Kliniken mit erheblichen Defiziten. Zusätzliche Erlösausfälle und neue bürokratische Belastungen würden diese Entwicklung weiter beschleunigen. So ist nach aktuellen Zahlen allein bei den kommunalen Krankenhäusern und den Unikliniken mit zusätzlichen Defiziten von 5 Milliarden Euro zu rechnen. Diese Zahlen werden sich voll in den kommunalen und Länderhaushalten abbilden.


Wenn Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz beschließen, wird der kalte Strukturwandel in der Krankenhausversorgung nicht mehr aufzuhalten sein. Die Bundesregierung verabschiedet sich damit faktisch von ihrer erst vor kurzem beschlossenen Krankenhausreform. Denn dann werden nicht mehr gesundheitspolitische Planungsentscheidungen darüber bestimmen, welche Krankenhäuser bestehen bleiben, sondern allein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Standorte. Insolvenzen, Leistungseinschränkungen und Standortschließungen werden weiter zunehmen.


Besonders kritisch bewertet die DKG, dass zentrale Sparmaßnahmen unverändert bestehen bleiben oder sogar noch verschärft werden. Die maßlose Ausweitung der MD-Prüfungen, neue Eingriffe in das DRG-System durch eine weitreichende Fallzusammenführung, zusätzliche Regulierungen sowie die fortgesetzte Begrenzung der Erlösentwicklung führten zu erheblichen finanziellen Belastungen und gleichzeitig zu zusätzlicher Bürokratie. Demgegenüber blieben die strukturellen Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser ungelöst. Substanzielle Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf gibt es nicht. Das Versprechen von der Entbürokratisierung wurde nicht eingelöst. Kleinen Verbesserungen steht auch deutlich mehr Bürokratie an anderer Stelle gegenüber.


Gerade in einer Phase der Umsetzung der größten Krankenhausreform seit Jahrzehnten bräuchten die Kliniken wirtschaftliche Stabilität und Planungssicherheit. Stattdessen werden ihnen weitere finanzielle Lasten auferlegt. Das ist das Gegenteil einer verantwortungsvollen Reformpolitik.


Die DKG verweist darauf, dass sich bereits heute die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser dramatisch zugespitzt habe. Die Reform könne nur gelingen, wenn die Krankenhäuser während des Umbaus finanziell handlungsfähig blieben. Genau diese Voraussetzung werde mit dem Gesetz nicht geschaffen.


Wir appellieren deshalb an Bundestag und Bundesrat, die Folgen dieses Gesetzes nicht auszublenden. Die jetzt beschlossenen Einsparungen werden sich nicht nur in den Jahresabschlüssen der Krankenhäuser niederschlagen. Sie werden unmittelbar Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen vor Ort haben. Wer die Krankenhauslandschaft reformieren will, muss dies planvoll tun. Ein kalter Strukturwandel infolge finanzieller Not ist keine Krankenhauspolitik, sondern ein Offenbarungseid der Regierung. Jetzt müssen die Länder die Notbremse im Vermittlungsausschuss ziehen und dürfen auch einer Fristverkürzung zum Abschluss der Gesetzgebung noch in dieser Woche nicht zustimmen.


Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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