top of page

Spargesetz droht Versorgung zu verschlechtern!

  • vor 1 Tag
  • 4 Min. Lesezeit

[KGSH-Pressemitteilung 002/2026 - Kiel, 10.06.2026]





Gesundheitsorganisationen warnen


Die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammer und die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein warnen eindringlich vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Aus Sicht der Organisationen tragen die vorgesehenen Maßnahmen nicht dazu bei, die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren. Stattdessen gefährden sie die Patientenversorgung unmittelbar.


KVSH, KGSH, ÄKSH und PKSH warnen davor, dass das GKV-Spargesetz die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen wird. Die Folgen wären längere Wartezeiten auf Termine und Behandlungen, eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels, wirtschaftliche Risiken für Praxen und Krankenhäuser mit weiteren Insolvenzen und Klinikschließungen und damit eine Gefährdung der wohnortnahen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum.


Die eigentlichen Ursachen der Finanzprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung werden nicht gelöst. Stattdessen werden die Defizite auf Praxen, Krankenhäuser sowie Patientinnen und Patienten verlagert. Besonders unverständlich ist: Versicherungsfremde Leistungen werden weiterhin nicht annähernd ausreichend aus Steuermitteln finanziert. Der Bundeszuschuss an die Krankenkassen soll im Gegenteil sogar um 1,8 Milliarden gekürzt werden. Dadurch werden Milliardenlasten den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebürdet.


Die vorgesehenen Regelungen bedeuten faktisch Leistungskürzungen durch die Hintertür. Werden Vergütungen gedeckelt, notwendige Kostensteigerungen nicht refinanziert und finanzielle Spielräume weiter eingeschränkt, hat dies zwangsläufig unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung. Bereits heute arbeiten viele Einrichtungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gleichzeitig steigen die Anforderungen durch den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die wachsende Zahl chronisch kranker und multimorbider Patientinnen und Patienten. Entlastungen der Leistungserbringer durch Entbürokratisierung und Abbau regulatorischer Vorgaben und Kontrollen sind nicht vorgesehen.


Gemeinsames Statement der vier Organisationen:

Wer die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung sichern will, darf nicht bei der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung sparen. Das geplante Gesetz setzt an den falschen Stellen an: Statt die Ursachen der Finanzprobleme anzugehen, belastet es diejenigen, die die Versorgung täglich sicherstellen. Notwendige Investitionen werden erschwert, wirtschaftliche Risiken verschärft und die Handlungsspielräume von Praxen und Krankenhäusern weiter eingeschränkt. Für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung braucht es nachhaltige Reformen und eine verlässliche Finanzierung statt kurzfristiger Sparmaßnahmen“, erklären KVSH, KGSH, ÄKSH und PKSH gemeinsam.


Die Spitzenorganisationen appellieren an die Bundesregierung, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens tragfähige Alternativen zu entwickeln. Notwendig seien nachhaltige Strukturreformen, Entbürokratisierung und sinnvolle Deregulierung, eine konsequente Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln sowie eine langfristig tragfähige Finanzierungsbasis für die gesetzliche Krankenversicherung.


Einzelne Statements der vier Organisatoren


Statement von Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH:

Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet die ambulante Versorgung in Schleswig-Holstein massiv. Allein hier drohen Kürzungen von rund 90 Millionen Euro jährlich – mit der Folge von weniger Terminen, längeren Wartezeiten und Einschränkungen bei wichtigen Behandlungsangeboten. Gleichzeitig werden Praxen finanziell geschwächt und junge Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten von einer Niederlassung abgeschreckt. Besonders problematisch ist der geplante Wegfall der TSVG-Regelungen, durch die allein 2025 rund eine Million zusätzliche Facharzttermine in Schleswig-Holstein ermöglicht wurden. Wer die ambulante Versorgung finanziell ausbremst, verschärft den Fachkräftemangel und riskiert eine schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten. Einsparungen sind notwendig – sie dürfen aber nicht zulasten des Bereichs erfolgen, der bereits heute den Großteil aller Behandlungsfälle effizient und wohnortnah versorgt.


Statement von Patrick Reimund, Geschäftsführer der KGSH:

Die vorgesehenen Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes würden die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser weiter erheblich verschärfen. Zusätzliche Erlösausfälle treffen die Kliniken in einer Phase, in der bereits heute die überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser nicht kostendeckend arbeiten kann und zunehmend unter finanziellem Druck stehen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Personal, Qualität und Dokumentation kontinuierlich an. Krankenhäuser sollen die gleichen Leistungen unter unverändert hohen Versorgungsstandards und zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben künftig für weniger Geld erbringen. Die wirtschaftlichen Spielräume der Kliniken sind jedoch weitgehend ausgeschöpft. Weitere Einsparungen lassen sich nicht mehr ohne Auswirkungen auf die Patientenversorgung realisieren. Hinzu kommen zusätzliche bürokratische Belastungen sowie steigende Anforderungen im Zuge der Krankenhausreform. Eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung kann dauerhaft nur sichergestellt werden, wenn die Krankenhäuser die dafür erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen erhalten. Eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht durch eine Destabilisierung der Krankenhäuser und der Gesundheitsversorgung erkauft werden.


Statement von Dr. Clemens Veltrup, Präsident der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein:

Es ist ein Widerspruch, einerseits die wachsende Bedeutung psychischer Erkrankungen anzuerkennen und andererseits bei der ambulanten Psychotherapie zu sparen. Die geplanten Veränderungen treffen eine Versorgungsform, die für viele Betroffene über Teilhabe, Erwerbs- und Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität entscheidet. Wer hier die Inanspruchnahmemöglichkeiten erschwert, riskiert langfristig hohe gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Folgekosten.


Statement von Professor Henrik Herrmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein:

"Nur gut weitergebildete Fachärztinnen und -ärzte gewährleisten eine hohe Versorgungsqualität für Patienten. Der Bedarf wächst bereits heute schneller als die Zahl der nachrückenden Mediziner. Doch die ärztliche Weiterbildung wird durch das geplante Gesetz zusätzlich unter Druck geraten und damit zukünftig die stationäre und ambulante Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürgern erschweren. Wir fordern daher den Bundesgesetzgeber auf, statt einer reinen Sparpolitik zielführende Strukturreformen unter Einbezug der Akteure vor Ort umzusetzen. Gemeinsam werden wir dadurch Effizienzsteigerungen und neu ausgerichtete Ressourcenverteilungen erreichen, die gerecht verteilt sind und die Versorgung verbessern werden."



Pressekontakte


Kassenärztliche Vereinigung:

Marco Dethlefsen, Pressesprecher

Tel. 04551 883 818

Nikolaus Schmidt, Pressesprecher

Tel. 04551 883 381


Krankenhausgesellschaft:

Ulrike Petersen, Presse & Öffentlichkeit

Tel. 0431 88 105 -11


Ärztekammer:

Iris Franco Fratini, Leitung Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit

Tel. 04551 803 273

Mobil 0170 36 79 684


Psychotherapeutenkammer:

Vorstand der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein

Tel. 0431 661199 - 0


bottom of page