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Mitgliederversammlung und Parlamentarischer Abend der KGSH

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[KGSH-Pressemitteilung 001/2026 - Kiel, 23.04.2026]





Sparpläne der Bundesgesundheitsministerin verschärfen die kritische Lage der Kliniken


Anlässlich der gestrigen Mitgliederversammlung mit anschließendem Parlamentarischem Abend in Kiel zeigten sich die Mitglieder der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) enttäuscht über das vor wenigen Wochen verabschiedete Krankenhausreformanpassungsgesetz und entsetzt über das von der Bundesgesundheitsministerin im Eiltempo in Gang gesetzte Gesetzgebungsverfahren zur finanziellen Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).


Unsere Hoffnung, dass nach dem Regierungswechsel eine substanzielle ‚Reform der Reform‘ beschlossen würde, hat sich nicht erfüllt. Im KHAG sind zwar Verbesserungen enthalten, die insbesondere den Ländern größere Planungsspielräume eröffnen. Das nach unserer Einschätzung nicht zielführende Modell der Vorhaltefinanzierung einschließlich der Vorgabe von Mindestvorhaltezahlen wurde lediglich in der Umsetzung um ein Jahr verschoben und inhaltlich nicht angefasst“, moniert der Vorsitzende der KGSH, Landespastor Heiko Naß.


Besonders kritisch sieht Naß auch neue Regelungen zur Pflege, etwa strengere Vorgaben bei Personaluntergrenzen und Änderungen beim Pflegebudget, die er als praxisfern und widersprüchlich bewertet. Insgesamt betrachtet sei die Finanzierungspolitik der letzten Jahre uneinheitlich und unzureichend. Die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser verschärfe sich weiter, wodurch Insolvenzen und damit eine deutliche Verschlechterung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung drohen.


Dieser Prozess könne sich durch die kurzfristig in Gang gesetzte Gesetzesinitiative zur Stabilisierung der Beitragssätze der GKV noch rapide beschleunigen, mahnt KGSH-Geschäftsführer Patrick Reimund.


Dass Reformbedarf besteht, ist für Reimund unbestritten: „Dass aber innerhalb kürzester Zeit nun ein Gesetz mit so erheblichen Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft nach jahrelangen Diskussionen der Reform durchgepaukt wird, irritiert gewaltig. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen bedeutet dies für die Kliniken in Schleswig-Holstein bereits im kommenden Jahr Einbußen in dreistelliger Millionenhöhe. Aus den von der Bundesregierung kommunizierten Berechnungen ergibt sich für unser Land ein Anteil von mindestens 200 Millionen Euro!


Tatsächliche Spielräume würden jedoch laut Reimund dann entstehen, wenn den Krankenhäusern größere Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt würden. Konkret bedeutet das, Strukturvorgaben nicht kleinteilig, sondern übergreifend und flexibel zu gestalten und kritisch zu hinterfragen. Dazu gehört auch, die Belastung durch Dokumentation und Bürokratie auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.


Die Krankenhäuser stehen zum notwendigen Strukturwandel. Die KGSH und ihre Mitglieder bringen sich daher auch konstruktiv in die Krankenhausreform ein, wohl wissend, dass nicht alle Leistungsangebote und alle Krankenhausstandorte erhalten bleiben können. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Krankenhausträger ihre eigenen Argumente einbringen können und darauf aufbauend rechtssichere Entscheidungen erfolgen und diese Entscheidungen auch der Bevölkerung verständlich und vermittelbar sind.


Dazu gehört auch, dass mit der Umsetzung der Reform gleichzeitig tragfähige Übergangslösungen gestaltet werden, die deutlich zeigen, dass die Sensibilität gesehen wird und die gute gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung als handlungsleitendes Ziel vermittelt werden kann“, so Naß abschließend an die politisch Verantwortlichen.


Telefon  0 431 / 88 105 - 11 Telefax  0 431 / 88 105 - 15

Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Feldstraße 75 24105 Kiel


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