Krankenhäuser unterstützen Vorstoß der Länder zum Gesundheitskürzungsgesetz
- vor 1 Tag
- 2 Min. Lesezeit
[DKG - Berlin, Donnerstag, 11.06.2026]
DKG zur Bundesratssitzung am Freitag
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstützt die Forderungen der Bundesländer nach deutlichen Änderungen am sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:
„Ob am Mittwoch aus Hannover und ungezählten anderen Orten oder am Freitag aus dem Bundesrat: Von überall schlägt der Bundesgesundheitsministerin die Ablehnung ihres Kürzungsgesetzes entgegen. Die Krankenhäuser unterstützen diese Proteste, denn sie sind mehr als gerechtfertigt. Nun bekommt die Bundesgesundheitsministerin auch Gegenwind aus der Länderkammer. Die Landesregierungen haben umfassenden Korrekturbedarf angemeldet, der im Wesentlichen dem entspricht, was auch die Krankenhäuser am Kürzungsgesetz zu bemängeln haben. So lehnen sie etwa die beabsichtigte maximale Verschlechterung bei der jährlichen Anpassung der Landesbasisfallwerte ebenso ab, wie die Streichung der vollen Refinanzierung der Tariflöhne auch im Pflegebudget. Ebenso lehnen die Länder die Erhöhung der Prüfquoten des Medizinischen Dienstes mit Verweis auf dringend notwendige Entbürokratisierung ab. Deregulierung und Entbürokratisierung sehen Länder wie auch wir Krankenhäuser als große Chance für mehr Effizienz und Kostensenkung im Gesundheitswesen.
Vor allem haben die Länder eine der zentralen Schwachstellen im Kürzungsgesetz angesprochen: die ausbleibenden kostendeckenden GKV-Beiträge für Bürgergeldbeziehende, zu deren Finanzierung der Bund verpflichtet ist. Stattdessen weigert sich die Bundesregierung nach wie vor, die hierfür fehlenden 12 Milliarden Euro dem Gesundheitsfonds zuzuführen und bürdet die Kosten stattdessen einseitig den gesetzlich Versicherten auf. Kurz: Der Finanzminister saniert sich mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung den Bundeshaushalt und greift tief in die Kasse, die er vorgibt, stabilisieren zu wollen. Die ausbleibenden Bürgergeld-Beiträge machen den Löwenanteil der Finanzierungslücke in der GKV aus. Während der Bund für einen gesetzlich versicherten Bürgergeldempfänger gerade einmal 144 Euro bezahlt, sind es bei privat Versicherten über 500 Euro. Dass die Bundesländer gegen diese ungerechte einseitige Belastung vorgehen, ist mehr als verständlich. Und nicht zuletzt stellen die Länder die Bedeutung von Prävention für ein nachhaltiges funktionierendes und finanzierbares Gesundheitswesen heraus. Sie haben die volle Unterstützung der Krankenhäuser. Wir rufen Bundesgesundheitsministerin und Bundesregierung noch einmal auf, endlich zur Vernunft zu kommen und zu erkennen, dass bloße Kürzungen und einseitige Belastungen keine Reformen sind. Sie werden weder die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren noch die Gesundheitsversorgung sichern, im Gegenteil.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


