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Die Patientenversorgung sichern - Insolvenzen vermeiden


[DKG -Meldung - Berlin, Dienstag 17.10.2023]

 


DKG zur aktuellen Debatte zu einem Vorschaltgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages


Anlässlich der Debatte im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zur wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser und möglichen Reaktion der Bundesregierung darauf, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß:


Eine erfolgreiche Krankenhausreform, wie sie sich Bund und Länder im Rahmen ihrer Eckpunkte vorgenommen haben, wird nur gelingen, wenn nicht bereits vorher wesentliche Teile der Patientenversorgung in den Krankenhäusern aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage auf kaltem Weg vom Markt verschwinden werden. Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist äußerst angespannt, wie zahlreiche unabhängige Analysten bestätigen. In den kommenden Monaten und im nächsten Jahr werden vor allem durch die stark steigenden Tariflöhne, weitere ungedeckte Kostenfaktoren auf den Kliniken lasten. Die Bevölkerung erwartet zurecht, dass die Politik der gegenwärtigen Insolvenzwelle nicht tatenlos zusieht, sondern handelt.


Krankenhäuser brauchen verlässliche, kostendeckende Erlöse, die es ihnen ermöglichen, ihren Krankenhausstandort für die Zukunft fit zu machen. Aber dabei darf es nicht, wie vom Bund nun vorgeschlagen, um einzelne wenig wirksame Liquiditätshilfen gehen, sondern es müssen grundsätzlich und strukturell auskömmliche Preise festgelegt werden. Derzeit verlieren die Krankenhäuser Monat für Monat 500 Millionen Euro, die sie aus Rücklagen oder neuen Schulden für Löhne und Gehälter aufwenden müssen. Damit verlieren die Krankenhäuser, ihre Beschäftigten und die Patienten auch Zukunftsperspektiven für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt sich deshalb hinter die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz, durch gesetzliche Anpassungen im Finanzierungssystem einen sofortigen Inflationsausgleich herzustellen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss jetzt handeln, und zwar unabhängig von der mittelfristigen Frage, in welcher Form die Bundesländer zukünftig die Investitionsfinanzierung auskömmlich sichern wollen. Diese beiden Fragen jetzt umzudrehen oder zu verknüpfen, bedeutet die Flucht aus der eigenen Verantwortung für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser.


Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


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