Abschaffung der Hybrid-DRG ist richtiger und notwendiger Schritt
[DKG - Berlin, Freitag, 09.10.2026]
DKG zur Ambulantisierungsdebatte
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die von der Bundesregierung in den Änderungsanträgen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der Hybrid-DRG ausdrücklich. Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer:
„Die Abschaffung ist ein absolut richtiger und notwendiger Schritt. Nur so können die für 2028 vorgesehenen Kurzzeitfallpauschalen sachgerecht eingeführt und die bestehenden Fehlanreize im Vergütungssystem beseitigt werden.
Klar ist allerdings auch: Sowohl die Vergütungshöhen für das Jahr 2027 als auch die für 2028 geplanten Kurzzeitpauschalen müssen auf einer neuen, sachgerechten Kalkulationsgrundlage beruhen. Eine bloße Umstellung des Vergütungssystems reicht nicht aus. Entscheidend ist, dass die Vergütung die tatsächlichen medizinischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Versorgung angemessen abbildet.
Die jetzt von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) vorgebrachten Bedenken gehen deshalb am Kern der Sache vorbei. Insbesondere die Behauptung, durch die Abschaffung der Hybrid-DRG würden Patienten wieder verstärkt stationär behandelt und benötigten deshalb ein Krankenhausbett, entbehrt jeder Grundlage. In welchem Setting eine Behandlung erfolgt, hängt von der medizinischen Indikation, den Besonderheiten des jeweiligen Eingriffs und dem konkreten Behandlungskontext ab. Dazu gehören ausdrücklich auch die sozialen Rahmenbedingungen der Patienten. Nicht jede Leistung, die medizinisch grundsätzlich ambulant erbracht werden kann, ist unter den individuellen Umständen für jeden Patienten ambulant durchführbar. Außerdem ermöglichen gerade Kurzzeitfallpauschalen kurze und wirtschaftliche Behandlungsformen und das für ein wesentlich größeres Leistungsspektrum.
Mit der Abschaffung der Hybrid-DRG, der gleichzeitigen Einführung der Kurzzeitfallpauschalen ab 2028 und dem Fortbestand der Regelungen für das ambulante Operieren wird diesen unterschiedlichen Anforderungen Rechnung getragen. Ziel muss ein Vergütungssystem sein, das die jeweils geeignete Versorgungsform ermöglicht, statt durch finanzielle Fehlanreize einseitig bestimmte Behandlungsformen zu begünstigen.
Ganz wesentlich ist zudem, dass die Abschaffung der Hybrid-DRG Fehlentwicklungen im Vergütungsbereich entgegenwirkt, die eine überbordende Steigerung der Fallzahlen begünstigen. Die bisherigen Regelungen haben Anreize geschaffen, die eine Mengenausweitung im vertragsärztlichen Bereich fördern, ohne dass damit ein entsprechender medizinischer Mehrwert verbunden ist. Eine solche Entwicklung mit einem einhergehenden Aufbau von Doppelstrukturen ist weder im Interesse der Beitragszahler noch im Sinne einer bedarfsgerechten Patientenversorgung.
Die Krankenhäuser stehen ausdrücklich hinter dem Ziel, mehr dafür medizinisch geeignete Leistungen ambulant zu erbringen. Wie in den meisten anderen Ländern muss auch in Deutschland die ambulante Leistung am Krankenhaus Standard werden. Die Krankenhäuser unterstützen die Ambulantisierung überall dort, wo sie medizinisch sinnvoll und zugleich ethisch vertretbar ist.
Eine erfolgreiche Ambulantisierung braucht deshalb eine sachgerechte Vergütung und eine konsequente Orientierung am Patientenwohl. Maßstab muss sein, welche Versorgungsform für den jeweiligen Patienten medizinisch angemessen und verantwortbar ist. Die Abschaffung der Hybrid-DRG eröffnet die Chance, dafür mit den geplanten Kurzzeitpauschalen eine tragfähige Grundlage zu schaffen.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


