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Krankenhäuser begrüßen Änderungen am GKV-Spargesetz, fordern aber weitergehende Reformen

vor 3 Stunden
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[DKG - Berlin, Dienstag, 06.10.2026]




DKG zur Sitzung des Gesundheitsausschusses am 8. Oktober

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt einen wesentlichen Teil der Änderungsanträge zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Regierungsfraktionen an den Gesundheitsausschuss, sieht aber in zahlreichen Punkten weitergehenden Handlungsbedarf. Gleichzeitig hält sie ihre grundsätzliche Kritik an einer Politik aufrecht, die für die Krankenhäuser vor allem weitere Kürzungen und Belastungen vorsieht.


Die zentrale Forderung der Krankenhäuser und der DKG war deshalb von Anfang an klar: Wenn den Kliniken keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, müssen sie zumindest bei Bürokratie und Prüfaufwand deutlich entlastet werden.


Mit der angekündigten Absenkung der MD-Prüfquote auf ein Prozent für Krankenhäuser, die eine Nichtbeanstandungsquote von mindestens 90 Prozent vorweisen können, ist zwar ein richtiger Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Entlastung getan, es müssen aber viele weitere folgen. Ebenso verhält es sich mit dem angekündigten Rechnungszuschlag: Er entlastet zwar die betroffenen Krankenhäuser, schafft aber keine dauerhafte wirtschaftliche Sicherheit. Die Abschaffung der Hybrid-DRGs zum 1. Januar 2028 begrüßt die DKG als sinnvollen Schritt mit der Einführung der Kurzzeitfallpauschalen.


Besonders kritisch ist, dass die krankenhausübergreifende Fallzusammenführung weiterhin Bestandteil des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bleibt. Sie ist weder sachlich noch mit Blick auf den damit verbundenen bürokratischen Aufwand vertretbar. Denn hier geht es keineswegs um eine bloße Anpassung einzelner Abrechnungsregelungen. Vielmehr wird die Falldefinition als zentrale Grundlage des Vergütungssystems verändert. Damit wird die Vergütung eines Krankenhauses von Behandlungen, Dokumentationen und Kodierungen abhängig gemacht, die in einer später behandelnden Klinik erfolgen und auf die das ursprünglich behandelnde Krankenhaus keinen Einfluss hat. Diese systematische Fehlkonstruktion wird mit den vorliegenden Änderungsanträgen nicht behoben. Die krankenhausübergreifende Fallzusammenführung muss ersatzlos gestrichen werden.


„Die jetzt vorgesehenen Änderungen gehen an einigen Stellen in die richtige Richtung. Sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für Krankenhäuser, die sich ohnehin in einer dramatischen finanziellen Situation befinden, weitere Verschlechterungen bringt. Die massiven Kürzungen des Gesetzes können die Krankenhäuser nur dann ohne größere Leistungseinschränkungen abfedern, wenn sie durch konsequente und umfassende Entbürokratisierung in die Lage versetzt werden, unnötige Kosten einsparen zu können. Der Vorstoß, eine neue einprozentige Prüfquotenstufe einzuführen, ist richtig. Nur führt das hochkomplexe Abrechnungs- und Prüfsystem dazu, dass die Kassen verhindern können und werden, dass allzu viele Krankenhäuser die 90-prozentige Nichtbeanstandungsquote erreichen. Besonders unauffällige Krankenhäuser bei der Prüfquote zu entlasten, grundsätzlich zu begrüßen. Sie reicht aber nicht aus, wenn gleichzeitig die Prüfquoten insgesamt deutlich angehoben werden“, erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer.


"Denn nach den vorgesehenen Regelungen steigt die durchschnittliche Prüfquote bei Einzelfallprüfungen von derzeit rund zwölf auf künftig rund 25 Prozent. Damit wird der zusätzliche Prüfaufwand insgesamt erheblich ausgeweitet. Die Einführung einer weiteren Prüfquotenklasse kann diesen Anstieg nicht kompensieren.


Dabei ist es wichtig, die Bedeutung von Auffälligkeiten bei Abrechnungsprüfungen richtig einzuordnen. Eine Auffälligkeit bedeutet keineswegs automatisch eine Falschabrechnung. Häufig geht es vielmehr um unterschiedliche Einschätzungen darüber, ob ein Patient beispielsweise früher entlassen oder später hätte aufgenommen werden können. Solche medizinischen und abrechnungsrechtlichen Bewertungsfragen dürfen nicht pauschal mit fehlerhaften Abrechnungen gleichgesetzt werden.


Und auch der Rechnungszuschlag sorgt zwar bei den Krankenhäusern für Luft zum Atmen, er beendet aber nicht die strukturelle Unterfinanzierung des gesamten Systems. Er kompensiert auch den jetzt auslaufenden bisherigen Rechnungszuschlag nur teilweise. Die Gesundheits- und Krankenhausversorgung in Deutschland benötigt nach den Sparbeschlüssen der vergangenen Jahre und Monate nun konsequente Strukturreformen. Die DKG steht dafür als konstruktive Partnerin zur Verfügung”, so Neumeyer.


Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.



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