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Einigung über Landesbasisfallwert 2017 -Schritt nach vorn für Schleswig-Holsteins Krankenhäuser

[KGSH-Pressemitteilung 002/2017 - Kiel, 31.01.2017]


 



Der Landesbasisfallwert 2017 für Schleswig-Holstein beträgt 3.346,50 Euro. Darauf haben sich die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) und die Verbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung verständigt. Dieser für die Abrechnung der Krankenhausleistungen maßgebliche Wert steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 2,08 Prozent.

KGSH-Geschäftsführer Bernd Krämer wertet das Verhandlungsergebnis als tragfähigen Kompromiss. "Wir konnten unsere Vorstellungen leider nicht in vollem Umfang durchsetzen. Es ist aber anzuerkennen, dass unsere Verhandlungspartner auch Zugeständnisse machen mussten. Erstmals seit vielen Jahren wird unser Landesbasisfallwert nicht am Ende des Ländervergleiches stehen", resümiert Krämer.

Für vdek-Landeschef Armin Tank zeigt die erzielte Einigung, dass die gemeinsame Selbstverwaltung im schleswig-holsteinischen Gesundheitswesen funktioniert. "Das ist grundsätzlich ein gutes Signal. Neben der Erhöhung des Landesbasisfallwerts gibt es weitere Faktoren wie die Steigerung der Leistungsmenge und diverse Zuschläge, die die Ausgaben der Krankenkassen um deutlich mehr als 2,08 Prozent ansteigen lassen. Uns ist ganz wichtig, dass dieses Mehr an Geld auch in der Versorgung ankommt!", so Tank.

Die deutlich verbesserte Finanzierung der Kliniken stellt auch Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST, in den Vordergrund. "Allein durch die erzielte Einigung zum Landesbasisfallwert planen die Kassen im Jahr 2017 über 70 Millionen Euro mehr für die stationäre Krankenhausversorgung im Land ein", so Ackermann. Der AOK-Chef geht davon aus, dass diese Finanzmittel von den Kliniken wie bisher dafür eingesetzt werden, um die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung weiter zu verbessern.


 

Telefon  0 431 / 88 105 - 11 Telefax  0 431 / 88 105 - 15

Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Feldstraße 75 - 24105 Kiel

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