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Auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser im Land gefordert

[KGSH-/SHLKT-Pressemitteilung 005/2023 - Kiel, 24.11.2023]




Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein und Schleswig-Holsteinischer Landkreistag fordern eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser im Land: Nur wirtschaftlich gesunde Krankenhäuser können die stationäre Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein sicherstellen


Die Coronapandemie liegt gerade hinter uns. Wir alle können uns noch gut an die Bilder von überlasteten Krankenhäusern und Menschen auf Intensivstationen erinnern, die beatmet werden mussten. Die Krankenhäuser im Land waren bei der Pandemiebekämpfung ein entscheidender Faktor dafür, dass Deutschland vergleichsweise gut die Pandemie bewältigen konnte. Gerade in dieser schwierigen Phase haben die Krankenhäuser auf elektive Eingriffe und damit auf Einnahmen verzichtet. Umso enttäuschender ist es, dass der Bund nun die Krankenhäuser sehenden Auges in Liquiditätsprobleme geraten lässt.


Anlässlich seiner Mitgliederversammlung am 24.11.2023 in Elmshorn hat der Schleswig-Holsteinische Landkreistag gemeinsam mit der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein eine Unterstützung der Kliniken durch den Bund gefordert. Deutschlandweit geraten zunehmend Krankenhäuser in wirtschaftliche Not. Allein in Schleswig-Holstein mussten bereits drei Häuser Insolvenzverfahren einleiten. Viele Krankenhäuser müssen durch ihre Träger unterstützt werden oder letzte Reserven mobilisieren, um ihren Versorgungsauftrag erfüllen zu können. Die enormen, auch inflationsbedingten Kostensteigerungen der letzten Monate können durch das bestehende Finanzierungssystem nicht abgedeckt werden. „Die Krankenhäuser in Deutschland benötigen dringend eine wirksame Hilfe durch den Bund, wenn die Versorgung weiterhin sichergestellt werden soll“, bekräftigte Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein.


Das Bundesgesundheitsministerium verweist auch auf die Vorschläge zur Reform der Krankenhauslandschaft, die durchaus umstritten sind. Bis zur Umsetzung einer Reform dürfte jedoch noch einige Zeit vergehen. „Eine Reform der Krankenhausstruktur ist sicherlich notwendig, aber nicht das Instrument, um den Krankenhäusern in ihrer aktuell schwierigen Lage zu helfen,“ betonte PD Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. „Um eine ‚ungesteuerte Strukturreform‘ durch zunehmende Liquiditätsprobleme einzelner Häuser zu vermeiden, muss vor einer Reform die wirtschaftliche Hilfe für die Krankenhäuser durch ein Vorschaltgesetz stehen“, waren sich die Geschäftsführer beider Verbände einig. Die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein und der Schleswig Holsteinische Landkreistag fordern die Landesregierung auf, sich weiterhin auf Bundesebene dafür nachdrücklich zu verwenden.



Telefon  0 431 / 88 105 - 11 Telefax  0 431 / 88 105 - 15

Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Feldstraße 75 - 24105 Kiel

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