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Weiterbildung von Kinderärzt/innen: Ministerin von der Decken übergibt Förderbescheid

[MJG-Meldung - Kiel/Lübeck, 7. August 2023]

 

V.l.n.r.: Chefarzt Dr. med. Jens Schaumberg, Stationsleitung Birgit Massur und Geschäftsführer Dr. Christian Frank freuen sich über 10 Jahre Neurologie an den Sana Kliniken Lübeck (Bild: Sana Kliniken Lübeck)

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken hat einen Förderbescheid für das Projekt „Fachärztliche Weiterbildung verbessern – medizinische Versorgung sichern. Sektorenübergreifende Zusammenarbeit im Weiterbildungsverbund Pädiatrie SH“ übergeben.


Empfänger des Bescheids waren Dr. Christoph Weiß-Becker, Sprecher der Verbundpraxen, Prof. Dr. Egbert Herting, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am UKSH Campus Lübeck, stellvertretend auch Dr. Georg Hillebrand, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Itzehoe und Dr. Irene Somm, Sozialwissenschaftlerin und wissenschaftliche Begleitung.


Die Mittel erhält der Weiterbildungsverbund Pädiatrie, um damit die Weiterbildung angehender Kinderärztinnen und Kinderärzte weiter zu optimieren. Das Projekt wird seit 1. März 2023 für drei Jahre in Höhe von 457.919,60 Euro aus dem Versorgungssicherungsfonds des Landes gefördert, der zur Sicherung der medizinischen Versorgung in der Fläche aufgelegt wurde.


Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Als Gesundheitsministerium tragen wir gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen die Verantwortung dafür, dass Kinder in Schleswig-Holstein die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Vor diesem Hintergrund ist es ein wichtiges Ziel, die pädiatrische Grundversorgung zu stärken. Hierbei spielt die Aus- und Weiterbildung angehender Kinderärztinnen und Kinderärzte eine herausragende Rolle. Deshalb fördern wir dieses Projekt, mit dem wir eine nachhaltige Qualitätssteigerung der fachärztlichen Weiterbildung in der Pädiatrie in Schleswig-Holstein erreichen wollen. Allen, die an der Umsetzung des Projekts beteiligt sind, möchte ich an dieser Stelle bereits danken und ein gutes Gelingen wünschen.“


Um die Weiterbildung angehender Pädiaterinnen und Pädiater im niedergelassenen Bereich zu verbessern, hat das Land zwischen Oktober 2019 und September 2022 bereits ein erstes Projekt mit knapp 98.000 Euro aus dem Versorgungssicherungsfonds gefördert. Dieses erste Projekt ermöglichte, dass die Ausbildung nicht mehr nur fast ausschließlich im klinischen Umfeld erfolgte, sondern auch sektorenverbindend in Praxen niedergelassener Kinderärztinnen und Kinderärzte erfolgen konnte. Das war eine wichtige Maßnahme, weil die Hälfte der Pädiaterinnen und Pädiater nach Abschluss ihrer Weiterbildung in Arztpraxen tätig werden. Auf dieser Grundlage sind Strukturen für die Zusammenarbeit von Kliniken und Praxen in der Weiterbildung von angehenden Kinderärztinnen und Kinderärzten geschaffen worden. Diese Strukturen werden nun durch das Anschlussprojekt vertieft und weiter ausgebaut.


Das Projekt hat das übergeordnete Ziel, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu stärken und eine effektive Dokumentation und Rückmeldung zu ermöglichen. Im Wesentlichen sind hierfür drei Maßnahmen vorgesehen:


Erstens wird ein festes Rotationssystem zwischen Kliniken und Praxen eingeführt, damit diese und die angehenden Ärztinnen und Ärzte mehr Planungssicherheit haben. Dieser Ansatz wurde im bereits geförderten Projekt eingeführt und in verschiedenen Regionen Schleswig-Holsteins erprobt. Nun soll allen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung in Schleswig-Holstein ein entsprechendes Angebot gemacht werden.


Zweitens kommt eine innovative Form der Dokumentation der Weiterbildung (das sogenannte e-Logbuch) nun auch im stationären Bereich zum Einsatz – dieses hat sich im Rahmen der von der neuen Weiterbildungsordnung geforderten kompetenzbasierten Weiterbildung bereits bewährt und dient als wichtige Ergänzung und Brücke zwischen Theorie und praktischer ärztlicher Tätigkeit mit Elementen von Beobachtung und Feedback.


Drittens sollen die Schnittstellen zwischen den klinischen und ambulanten Weiterbildungskonzepten besser miteinander verbunden werden.


Zudem soll durch eine elektronische Ankopplung der e-Learning-Programme an die Ärztekammer Bürokratie bei der Dokumentation abgebaut werden. Darüber hinaus soll mit der psychosomatischen Grundversorgung ein weiterer verpflichtender Inhalt der Weiterbildungsordnung als Angebot im Rahmen der Verbundweiterbildung etabliert werden. Hierzu soll in enger Zusammenarbeit ein maßgeschneidertes Fortbildungsangebot mit Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendmedizin entwickelt werden, das explizit die Bedarfe sektorenübergreifend in Klinik und Praxis berücksichtigt.



Quelle: Ministerium für Justiz und Gesundheit




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