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Versprochener Schutzschirm funktioniert nicht

[KGSH-Pressemitteilung 007/2020 - Kiel, 25.11.2020]





KGSH zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie



In den schleswig-holsteinischen Krankenhäusern herrscht großer Unmut über die in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie. Die Regelungen sind Bestandteil des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes.


"Das Ziel, die Krankenhäuser bei der Bewältigung der laufenden Pandemie finanziell abzusichern, wird mit dem vorliegenden Gesetz nicht annähernd erreicht. Der Bund muss hier dringend und schnell nacharbeiten" bewertet Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein, das Gesetz. Zentrale Forderung ist für Reimund dabei eine Absicherung der Krankenhäuser für das kommende Jahr.


Die Kliniken begrüßen, dass die Krankenkassen Rechnungen für Ihre Patienten weiterhin zügig bezahlen müssen. Damit wird die Zahlungsfähigkeit verbessert. Bürokratische Lasten sollen durch eine - leider nur vorübergehende - Limitierung von Anfragen des Medizinischen Dienstes verringert werden. Diesen positiven Aspekten stehen aber massive Unzulänglichkeiten gegenüber, die die wirtschaftliche Basis der Kliniken substanziell in Frage stellen und Ihnen existenzielle Sorgen bereiten.


So sieht das Gesetz zwar pauschale Kompensationszahlungen für Krankenhäuser vor, wenn sie Betten zur Versorgung von COVID-19-Patienten freihalten müssen. Voraussetzung dafür ist aber eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 70 im jeweiligen Kreis bzw. kreisfreien Stadt. Dieser Wert wird in Schleswig-Holstein aktuell und glücklicherweise nur in zwei von 15 Kreisen erreicht. "Es ist aber ein Trugschluss zu glauben, dass Krankenhäuser in Regionen mit niedriger Inzidenz im Normalbetrieb mit normaler Auslastung arbeiten können", kritisiert Reimund.

Landesweit und auch über Landesgrenzen hinweg haben sich die Krankenhäuser in sogenannten "Clustern" und "Kleeblättern" vernetzt und unterstützen sich gegenseitig in der Versorgung. Wenn sich der Bundesgesetzgeber bei Finanzierungshilfen auf bestimmte Häuser in bestimmten Regionen beschränkt, führt er die bestehende und von den Ländern gewollte Vernetzung ad absurdum.


Von zentraler Bedeutung für alle Krankenhäuser sind verlässliche Regelungen für das kommende Jahr. Frühestens im weiteren Verlauf des Jahres 2021 werden die Krankenhäuser sich an den früheren Normalbetrieb annähern können. Deshalb ist es dringend notwendig, die Refinanzierung der unvermindert weiter anfallenden Betriebskosten abzusichern. Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundeskanzlerin Merkel haben mehrfach versichert, dass kein Krankenhaus durch die Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten soll. "Die Krankenhäuser erwarten, dass diese Zusage eingehalten wird. Dazu müssen die Budgets auf dem Niveau des Jahres 2019 durch konkrete Ausgleichsregelungen abgesichert werden. Das ist die unabdingbare Voraussetzung für die verlässliche Versorgung der Menschen in der Pandemie", resümiert Reimund.


 

Telefon  0 431 / 88 105 - 11 Telefax  0 431 / 88 105 - 15

Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein e.V. Feldstraße 75 - 24105 Kiel

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