Es wird zu Klinikschließungen kommen
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[AEKSH-Meldung, Bad Segeberg/Kiel, Freitag, 20.03.2026]

Was bedeutet die Entscheidung im Bundestag zur Klinikreform für die Kliniklandschaft in Schleswig-Holstein? Patrick Reimund, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH), bezieht dazu kurz vor der Abstimmung im Bundesrat am 27. März in einem Gastbeitrag Stellung.
Am 6. Dezember 2022 legte die vom damaligen Gesundheitsminister berufene Expertenkommission Vorschläge zur Reform der Krankenhausfinanzierung (und -strukturen) vor, die insbesondere die Einführung von definierten Leistungsgruppen und einer Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser vorsah. Die Umsetzung sollte ursprünglich mit dem Jahr 2024 beginnen.
Tatsächlich wurde das für die Reform zentrale „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ erst Ende 2024 verabschiedet. Mit dem Regierungswechsel Anfang 2025 wurde beschlossen, die vorgesehenen Regelungen praxistauglicher zu gestalten. Hierzu wurde das „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Nach aktuellem Stand hat der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für den 27. März vorgesehen.
Insgesamt 61 Leistungsgruppen
Planerischer Kern der Reform ist die Ablösung der bisherigen Krankenhausplanung, die sich im Wesentlichen auf Fachabteilungen bezog, durch die Zuweisung von sogenannten Leistungsgruppen. Damit sollen eine genauere Steuerung des Leistungsgeschehens in den Kliniken, mehr Spezialisierung und implizit weniger Krankenhausstandorte erreicht werden. Voraussetzung für die Zuweisung einer der insgesamt 61 Leistungsgruppen ist die Erfüllung von Strukturvoraussetzung. Diese beziehen sich auf die Vorhaltung von Personal, von sachlicher Ausstattung, aber auch auf andere Leistungsgruppen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird vom Medizinischen Dienst im Auftrag des Landes geprüft.
Derzeit laufen die Regionalgespräche
Mit Ergebnissen der Prüfung wird bis zum Sommer gerechnet. Aktuell finden Regionalgespräche der Planungsbehörde mit den Krankenhausleitungen statt. Der neue Krankenhausplan mit der Zuweisung von Leistungsgruppen soll zum Jahreswechsel 2026/2027 in Kraft treten. Dieser Zeitplan ist anspruchsvoll.
Ohne zum jetzigen Zeitpunkt ins Detail gehen zu können, ist sicher, dass es auch in Schleswig-Holstein im Zuge der Reform bzw. des neuen Krankenhausplans zu mehr Konzentration, mehr Spezialisierung und weniger Krankenhausstandorten kommen wird. Diese Tendenzen sind auch ohne Reform aus der Vergangenheit zu konstatieren, sie werden aber sicher verstärkt.
Es wird zu längeren Fahrtzeiten kommen
Besonders kritisch wird in der Bevölkerung zweifellos eine Reduzierung von Krankenhausstandorten wahrgenommen. Tatsächlich kann es in einem geographisch herausfordernden Flächenland wie Schleswig-Holstein bei Schließung weiterer Krankenhäuser in einigen Regionen zu Fahrzeiten in die nächste Klinik kommen, die andernorts als unzumutbar wahrgenommen werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die personelle Besetzung wie auch die Finanzierung kleiner Krankenhäuser in ländlichen Räumen bereits jetzt oftmals nur schwer sichergestellt werden kann. Es wäre wünschenswert, wenn die Länder in solchen Fällen größere Gestaltungsmöglichkeiten hätten, als dies im jetzt verabschiedeten Gesetz vorgesehen ist. Ähnliches gilt für die weitere Entwicklung der Vielzahl von unterschiedlich ausgerichteten Fachkliniken, die in das bundeseinheitlich vorgegebene Raster der Leistungsgruppen ein einigen Fälle nur schwer eingeordnet werden können.
Standorte werden wegfallen
Zusammenfassend ist festzustellen, dass es auch in Schleswig-Holstein zur Schließung von Standorten kommen wird. In einem geordneten Prozess, der die realen Verhältnisse angemessen berücksichtigt, ist dies nachvollziehbar.
Als Ersatz für klassische Krankenhäuser sieht die Krankenhausreform die Einrichtung sogenannter Sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen vor. Einige Krankenhausträger hierzulande denken über solche „SÜV“ nach, die wohnortnah die akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden sollen. Ob sich solche Einrichtungen als medizinisch leistungsfähig und damit für Patientinnen, Patienten und Mitarbeitende als attraktiv und gleichzeitig als nachhaltig finanzierbar erweisen, bleibt abzuwarten.
Finanzierung bleibt ungelöst
Auch nach der jetzt beschlossenen „Reform der Reform“ bleibt das Problem der unzureichenden Finanzierung der Krankenhäuser ungelöst. Zunächst muss anerkannt werden, dass der mit 50 Milliarden Euro gefüllte Transformationsfonds notwendige Mittel für die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft zur Verfügung stellt. Aus den regulären, in allen Bundesländern unzureichenden Mitteln der Länder kann diese Neuaufstellung nicht bewältigt werden. Wichtig ist, dass es sich hier um zusätzliche Mittel handelt und richtig ist, dass statt der ursprünglich vorgesehenen hälftigen Finanzierung durch die Krankenkassen jetzt tatsächlich auch Geld des Bundes fließen wird.
Auf der Seite der laufenden Betriebskosten sind seit Jahrzehnten die Krankenhausentgelte gedeckelt. Das heißt, die Kliniken können ihre realen Kostensteigerungen nur teilweise geltend machen. Spätestens mit dem Inflationsschub in der Folge des Überfalls auf die Ukraine hat dies zu nahezu flächendeckenden und teilweise massiven Defiziten der Krankenhäuser geführt. Klinikinsolvenzen sind keine Seltenheit mehr.
Unzureichende Reaktion der Politik
Die Politik hat darauf bisher unzureichend und widersprüchlich reagiert. Kurzfristige Hilfen durch befristete Rechnungszuschläge wurden bereits nach wenigen Wochen durch eine dauerhafte Kürzung der Fallpauschalen und Pflegesätze um bundesweit 1,8 Milliarden Euro konterkariert. Die mit der Krankenhausreform angekündigte Vorhaltefinanzierung sollte die Fehlanreize des Systems der DRG-Fallpauschalen eliminieren. Tatsächlich erweist sie sich in der Realität als zusätzliches hochkompliziertes und bürokratie-aufwendiges System, das faktisch weiterhin „Fälle“ und eben nicht die Vorhaltung von Leistungen finanziert. Immerhin sieht das jetzt verabschiedete Gesetz vor, dieses System bereits im kommenden Jahr zu evaluieren.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Wirtschaftslage und der Situation der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht zu erwarten, dass in nennenswertem Umfang zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Noch in diesem Monat soll eine Expertenkommission Vorschläge zur Reform der GKV-Finanzen präsentieren. Die Krankenhäuser sind bereits in diesem Jahr mit der Vergütungskürzung um 1,8 Milliarden Euro in Vorleistung getreten. Kürzung von Vergütungen ist aber noch keine Einsparung, sondern nur die Verlagerung von Problemen auf die Krankenhäuser.
Was diskutiert gehört
Echte Einsparpotentiale lägen in der Veränderung von Strukturen und Rahmenbedingungen. Nur einige Stichworte, die in der Diskussion im Mittelpunkt stehen sollten: Reduzierung des bürokratischen Aufwands durch Begrenzung der Regulierung auf Notwendiges, Flexibilisierung des Personaleinsatzes, Patientensteuerung, Neustrukturierung der Notfallversorgung, weitere Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlung, Stärkung der Prävention.
Es gibt also ausreichend Themen für die „Reform der Reform der Reform“.
Quelle: AEKSH

