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Der Verband > Unser Präsidium / Vorstand

Der Vorstand wählt für die Dauer von drei Jahren aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und zwei stellvertretende Vorsitzende. Der Geschäftsführer gehört als geschäftsführendes Vorstandsmitglied dem Präsidium mit beratender Stimme an.

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Vorsitzender
Heiko Naß
Landespastor
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Rendsburg

Stellvertretende Vorsitzende
Dr. med. Cordelia Andreßen
Stv.
 Vorsitzende im Kuratorium
Lubinus Stiftung
Kiel

Stellvertretender Vorsitzender
Florian Lorenzen
Landrat
Kreis Nordfriesland

Husum

Vorstand
Unser Vorstand

Der Vorstand der KGSH ist das "Bindeglied" zwischen der Mitgliederversammlung und dem Präsidium. Seine Befugnisse reichen von der Aufnahme neuer Mitglieder über wichtige Personalfragen bis hin zu Entscheidungen über Angelegenheiten, in denen die Mitwirkung der KGSH durch Rechtsvorschriften oder daraus abgeleiteten Vereinbarungen vorgesehen ist. Seine Entscheidungen sind für die Mitglieder unmittelbar verbindlich!

Der 15-köpfige Vorstand besteht aus neun benannten Vertretern/Vertreterinnen von Krankenhausträgerverbänden sowie sechs weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Hinzu kommt ein/e Vertreter/-in des Gesundheitsministeriums als ständiger Gast.

Nicht jeder Krankenhausverband hat ein Vertretungsrecht. Der Vorstand besteht aus je einer/m jeweils von seinem Verband zu benennenden Vertreter/-in der Landesverbände, soweit in diesen fünf Prozent der beitragspflichtigen Betten und ein Prozent der Krankenhäuser oder fünf Prozent der Krankenhäuser und ein Prozent der Betten zusammengeschlossen sind.

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung

Stand: 09.04.2024

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