Vertrags- und Verhandlungspartner
Die Verbände der Krankenkassen, der Ersatzkassen und der privaten Krankenversicherung sind als Organisationen der Kostenträger unsere Vertrags- und Verhandlungspartner auf Landesebene.
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AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Kiel
Website: https://www.aok.de/nordwest
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - Landesvertretung Schleswig-Holstein, Kiel
Website: https://www.vdek.com/LVen/SHS.html
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BKK-Landesverband NORDWEST, Hamburg
Website: https://www.bkk-nordwest.de/
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IKK - Die Innovationskasse, KdöR, Lübeck
Website: https://www.die-ik.de/
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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
Website: https://www.svlfg.de
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Verband der Privaten Krankenversicherung - Landesausschuß Schleswig-Holstein, Hamburg
Website: https://www.pkv.de
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Knappschaft-Bahn-See
Website: https://www.kbs.de/DE/Standorte/RegionaldirektionNord/regionaldirektionnord_node.html
Vertragsbereiche
Zwischen der KGSH und den Landesverbänden der Kostenträger auf Landesebene und der DKG und den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf Bundesebene wurden eine Reihe von Verträgen über unterschiedliche Sachverhalte geschlossen. Hinzu kommen Beschlüsse des G-BA im Bereich der Qualitätssicherung.
Die folgende Übersicht ist ein Auszug auf Landesebene:
Zweiseitige Verträge nach § 112 SGB V
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Überprüfung der Notwendigkeit und der Dauer der Krankenhausbehandlung
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Soziale Betreuung und Beratung der Versicherten im Krankenhaus
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Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege
Qualitätssicherung
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Verfahrensgrundsätze für die Qualitätssicherung in der stationären Versorgung
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Gemeinsame Absprache zur Externen Qualitätssicherung in der stationären Versorgung in Schleswig-Holstein
Vereinbarung des Landesbasisfallwertes nach § 10 KHEntG
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Der Landesbasisfallwert bestimmt den Preis für DRG-Fallpauschalen
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Bewertungsrelationen sind von der Bundesebene vorgegeben. Der Landesbasisfallwert wird jährlich auf Landesebene neu festgelegt.
Schlichtungsstellen
Für die Schlichtung von Streitigkeiten der Selbstverwaltungspartner (Krankenhäuser, Krankenkassen, Vertragsärzte) in Fragen der Vergütung oder des Inhaltes von Verträgen sind auf Landesebene paritätisch besetzte Schiedsstellen gebildet.
Diese Schlichtungsstellen sind mit Vertretern/innen der Krankenhäuser, der Krankenkassen und - im Falle dreiseitiger Verträge - der Vertragsärzte/innen besetzt. Sie werden von neutralen Vorsitzenden/innen geleitet.
Pflegesatzschiedsstelle
Schiedsstelle nach § 18 a KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) für die Schlichtung von Vergütungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Die Geschäftsordnung regelt den Betrieb. Sie ist auf Anfrage verfügbar.
Vorsitzende: Lea Hämäläinen (Kiel) und Volker Brandt (Lübeck)
Die jährlich neu zu verhandelnen Budgets der Kliniken können nicht immer einvernehmlich mit den Kostenträgern verhandelt werden. Ausgewählte Sachverhalte können bei Nichteinigung der Schiedsstelle zur Entscheidung vorgetragen werden. Seit 2008 ist die Anzahl der Streitfälle rückläufig.
Landesschiedsstelle
Schiedsstelle nach § 114 SGB V (Sozialgesetzbuch) für die Schlichtung von Vertragsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen oder Krankenhäusern, Krankenkassen und Vertragsärzten/innen:
Vorsitzende/r: N.N.
Stellvertreter: Dr. Hans-Sieghart Schwarz, Kiel
Unparteiische
Henning von Jagow, Lübeck
Günter Hörnlein, Itzehoe
Dr. Wolfgang Salomo, Altenholz