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Vorschläge des Bundes werden Krankenhausschließungen nicht verhindern


[DKG-Meldung - Berlin, Montag 22.05.2023]

 


DKG zu Bund-Länder-Gesprächen am 23. Mai zur Krankenhausreform


Die aktuellen Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Krankenhausreform werden den kalten Strukturwandel mit zahlreichen Insolvenzen und Krankenhausschließungen nicht verhindern. „Neben einer Reihe fachlicher Unstimmigkeiten fehlt bei dem Konzept des Bundes eine Antwort auf die galoppierende Inflation und die Defizitentwicklung der Krankenhäuser. Obwohl Karl Lauterbach immer wieder öffentlich betont, in welcher Kostenfalle die Krankenhäuser sitzen und deshalb viele Kliniken von der Schließung bedroht sind, gibt es überhaupt keinen Vorschlag zur Problemlösung im Rahmen der bevorstehenden Bund-Länder-Gespräche“, betont der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.


Ein jüngst bekannt gewordenes Papier des BMG für die Bund-Länder-Runde in dieser Woche beschreibt beim Thema Finanzierungsreform lediglich einen mehrjährigen Umverteilungsmechanismus ohne aber den dringend erforderlichen Inflationsausgleich auf die Tagesordnung zu setzen. „Wie allein durch Umverteilung des Mangels im Rahmen eines mehrjährigen Konvergenzprozesses die akuten Probleme der Krankenhäuser gelöst werden können, bleibt ein Rätsel. Wenn diese Hängepartie noch über Monate hinweg so weitergeht, werden Bund und Länder schon im Herbst vor den Scherben ihrer verfehlten Politik stehen“, bekräftigt Gaß die Forderung nach schnellen Finanzierungsentscheidungen.


Das aktuelle Papier des Bundes zeigt aber auch, dass die anhaltende Kritik zahlreicher Experten, der DKG und der Länder an den ursprünglichen Ideen der Regierungskommission aufgegriffen wurde. Basis für eine bundeseinheitliche Krankenhausplanung soll das Konzept aus NRW sein. Die eigentlich geplante verbindliche Einführung von neuen Krankenhausleveln soll sich nun, wie von der DKG vorgeschlagen, an den vorhandenen Notfallstufen festmachen und final durch die Länder festgelegt werden.


„Es sieht so aus, als ob der Bund den Ländern beim Thema Krankenhausplanung deutlich entgegenkommt und die grundgesetzlich verankerte Zuständigkeit der Länder beachten will. Der Teufel steckt jedoch im Detail und deshalb müssen die Länder sehr genau darauf achten, wie die Regelungen im Einzelnen formuliert werden. Die Letztentscheidung bei den Leveln, Leistungsgruppen und den Mindeststrukturvorgaben muss immer bei den Ländern verbleiben, sonst droht doch noch eine kleinteilige Krankenhausplanung des Bundes durch die Hintertür“, warnt der DKG-Vorstandsvorsitzende.


Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wiederholt angekündigte Finanzierungsreform bleibt aber weiterhin diffus. Aus dem Konzept geht nicht hervor, wie die angekündigte Vorhaltefinanzierung funktionieren soll und auf was sich die Krankenhäuser tatsächlich einstellen können. „Die Vorhaltefinanzierung bleibt eine ungelöste Baustelle. Wir warnen davor, einen kompletten Umbau des DRG Systems jetzt über das Knie zu brechen. Die Finanzierungsreform sollte in mehreren Stufen abgearbeitet werden. Zunächst brauchen wir den vollen Inflationsausgleich und schnelle Regelungen zur dauerhaften Ausfinanzierung der Tariflohnsteigerungen. In einem zweiten Schritt sollten die bereits existierenden Elemente der Vorhaltefinanzierung: Sicherstellungszuschläge, Zentrumszuschläge und Notfallzuschläge aufgestockt und ausgeweitet werden. Parallel dazu ist dann Gelegenheit, neue Formen der Vorhaltefinanzierung sorgfältig zu entwickeln“, erläutert Gaß seine Erwartung an die Bund-Länder-Gespräche.


Auch hinsichtlich des Strukturfonds braucht es Klarheit. Die Notwendigkeit von Investitionen in strukturelle Maßnahmen ist im BMG-Papier erkannt, aber die Aussagen zum Strukturfonds bleiben absolut vage. Es braucht ein eigenes Investitionsprogramm für den Transformationsprozess. „Die von uns gemeinsam mit dem Unternehmen vebeto aktuell simulierten Auswirkungen des vom BMG jetzt in die Diskussion eingebrachten Basismodells führen wegen der Patientenverschiebung zu Kapazitätsverlagerungen, Fusionen und Neubauten mit einem erheblichen Investitionsbedarf. Im Minimum gehen wir davon aus, dass 24 Milliarden Euro benötigt werden, im Maximum sind es ca. 50 Milliarden Euro. Dieses Investitionsvolumen enthält keine Finanzierungsmittel zur Beseitigung des Investitionsstaus oder zur Verbesserung der Klimaneutralität. Daneben entstehen weitere Kosten, wenn bestimmte Krankenhäuser nach Durchführung der Reform nicht mehr wirtschaftlich tragfähig sind und schließen müssen,“ so der DKG-Vorstandsvorsitzende.



Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


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