top of page

Tag der Organspende: Experten des UKSH sprechen sich für Widerspruchslösung aus


[Mitglieder-Bericht 074/2025, Kiel/Lübeck, Dienstag, 03.06.2025]

(1) Prof. Dr. Felix Braun, Leiter der Sektion Klinische Transplantationsmedizin am UKSH, Campus Kiel. (2) PD Dr. Martin Nitschke, Bereichsleitung Nephrologie und Transplantationsmedizin, Campus Lübeck. (3) Prof. Dr. Dirk Schädler, Transplantationsbeauftragter am UKSH, Campus Kiel. (Bilder: UKSH)
(1) Prof. Dr. Felix Braun, Leiter der Sektion Klinische Transplantationsmedizin am UKSH, Campus Kiel. (2) PD Dr. Martin Nitschke, Bereichsleitung Nephrologie und Transplantationsmedizin, Campus Lübeck. (3) Prof. Dr. Dirk Schädler, Transplantationsbeauftragter am UKSH, Campus Kiel. (Bilder: UKSH)

Trotz verbesserter Strukturen und großem Engagement der Teams in den Kliniken: Viele Menschen warten weiterhin auf ein Spenderorgan


Anlässlich des Tags der Organspende am 7. Juni bekräftigen Fachleute des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) ihre Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung der Organspende. „Die individuelle Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist ausdrücklich zu begrüßen und sollte idealerweise zu Lebzeiten getroffen und dokumentiert werden“, sagt Prof. Dr. Felix Braun, Leiter der Sektion Klinische Transplantationsmedizin am UKSH, Campus Kiel. „Mit dem Organspenderegister steht dafür inzwischen ein zentrales Instrument zur Verfügung. Es ermöglicht die transparente und jederzeit nachvollziehbare Hinterlegung der persönlichen Entscheidung – unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ ausfällt.


Auf dieser Grundlage spricht sich Prof. Braun für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung aus. „Wer keine Entscheidung trifft, hinterlässt diese Verantwortung im Ernstfall den Angehörigen. Das erleben unsere Teams in der klinischen Praxis immer wieder“, betont der Transplantationsmediziner. „Wenn der mutmaßliche Wille nicht bekannt ist, wird eine Organspende in vielen Fällen abgelehnt.


In Schleswig-Holstein warten hunderte schwerkranke Menschen auf ein lebensrettendes Organ. Am 31. Dezember 2024 standen am UKSH insgesamt 677 Menschen auf der Warteliste für ein Organtransplantation – 406 in Kiel und 271 in Lübeck. „Die medizinischen Teams in Kiel und Lübeck leisten jeden Tag Außergewöhnliches, um diesen Menschen eine Chance zu geben“, sagt PD Dr. Martin Nitschke, Bereichsleitung Nephrologie und Transplantationsmedizin, Campus Lübeck. „Eine klare gesetzliche Regelung würde ihnen diese Arbeit erleichtern – und vielen Patientinnen und Patienten die Aussicht auf ein neues Leben ermöglichen, während sie zugleich Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation von einer schweren Entscheidung entlastet.


Strukturverbesserungen am UKSH als Grundlage für verantwortliche Entscheidungsprozesse


Um die Voraussetzungen für eine informierte Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende zu verbessern, hat das UKSH in den vergangenen Jahren gezielte strukturierte Maßnahmen etabliert. Dazu zählen standortübergreifend unter anderem spezifische Fortbildungen für medizinisches Fachpersonal, IT-gestützte Meldesysteme und die enge Zusammenarbeit zwischen Intensivmedizin und Transplantationsbeauftragten. Prof. Dr. Dirk Schädler, Transplantationsbeauftragter am UKSH, Campus Kiel, unterstreicht: „Unsere Erfahrung zeigt, dass medizinische Strukturen und organisatorische Prozesse allein nicht ausreichen. Wir brauchen eine gesellschaftlich getragene, rechtlich klare Lösung, die sowohl Patientinnen und Patienten als auch Angehörigen Orientierung gibt.


Quelle: Pressemitteilung Krankenhaus

bottom of page