[DKG-Meldung - Berlin, Dienstag, 22.10.2024]
DKG zur Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch
Zur morgigen Ministerpräsidentenkonferenz erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Prof. Dr. Henriette Neumeyer:
„Die Krankenhäuser appellieren an die Länderchefinnen und -chefs, die Krankenhausreform ganz oben auf ihre Agenda zu setzen. Zahlreiche notwendige und berechtigte Kritikpunkte haben die Länder in den vergangenen Monaten zusammengetragen, kaum etwas hat Minister Lauterbach und die Ampel-Koalition aufgenommen. Die Regierungsfraktionen haben das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz mit ihrer Mehrheit zwar faktisch durchgedrückt, die Notwendigkeit für Überarbeitungen aber ignoriert. Ohne diese bleibt den Ländern aus Sicht der Krankenhäuser nichts anderes übrig, als in der kommenden Bundesratssitzung am 22. November den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Zentrale Kritikpunkte müssen dabei aus dem Weg geräumt werden: Die gegenüber dem NRW-Modell erhöhte Anzahl der Leistungsgruppen und die verschärften Qualitätskriterien gefährden massiv die flächendeckende Versorgung, insbesondere auf dem Land. Die Vorhaltefinanzierung des Ministers sollte die Krankenhäuser aus der Fallzahlabhängigkeit befreien. Paradoxerweise werden aber der Fallzahlbezug beibehalten, neue Fehlanreize geschaffen und ein absurdes Nebeneinander von drei hochaufwändigen, Parallelsystemen in der Abrechnung von Krankenhausleistungen geschaffen. Und letztlich bleibt die wirtschaftliche Lage für den Großteil der Krankenhäuser akut prekär. Nach wie vor fehlt der Inflationsausgleich als notwendige finanzielle Brücke bis die Reform greift. Noch immer halten die Erlöse nicht Schritt mit der realen Kostenentwicklung. Noch immer zwingt diese Lücke viel zu viele Krankenhäuser in die Knie, in die Insolvenz und die Schließung. Viele bedarfsnotwendige Häuser, vor allem in ohnehin vielfach unterversorgten ländlichen Regionen, werden so die Reform nicht mehr erleben.
Nicht zuletzt ist nach wie vor völlig unklar, wie sich die Reform überhaupt auf die Versorgung auswirkt. Der Minister hatte zwar die Auswirkungsanalyse, die wir seit Beginn der Reformpläne fordern, versprochen, transparent gemacht wird aber noch nichts. Die Krankenhausreform bleibt in weiten Teilen ein Blindflug nach dem Prinzip Hoffnung. Auch wenn konsequente Planung notwendig ist: Die jetzige Herangehensweise an eine Reform, die die Gesundheitsversorgung von 84 Millionen Menschen grundlegend bestimmen wird, können wir uns nicht erlauben. Es liegt nun an den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, für notwendige Korrekturen zu sorgen.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.