[KGSH-Pressemitteilung 002/2022 - Kiel, 31.05.2022]
Inflation und Bewältigung der Pandemie
Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sind wirtschaftlich in großer Bedrängnis. Die in den letzten Monaten eingetretenen massiven Kostensteigerungen können im Krankenhausvergütungssystem nicht wie von anderen Unternehmen über Preisanpassungen weitergegeben werden. Daher brauchen die Krankenhäuser kurzfristige Hilfe durch einen Inflationszuschlag. Auch unter den Folgen der Pandemie leiden die Kliniken trotz sinkender Infektionszahlen erheblich. Hier ist zudem eine Anpassung des Ganzjahresausgleichs für 2021 und 2022 dringend nötig, um die Kliniken zu stabilisieren.
„Ohne Inflationszuschlag und pandemiebezogene Nachbesserungen laufen viele Krankenhäuser Gefahr, in wirtschaftliche Schieflage zu geraten“, erläutert Patrick Reimund, Geschäftsführer der KGSH. „Neben der aktuellen Kostenexplosion setzen pandemiebedingte Erlösausfälle und Mehrkosten durch Isolations- und Hygienemaßnahmen den Krankenhäusern weiterhin zu. Wir brauchen jetzt Finanzhilfen, um die Stabilität der Kliniken zu gewährleisten. Auch mit Blick auf eine mögliche Verschärfung der Pandemie im Herbst muss die Leistungsfähigkeit der Kliniken erhalten bleiben.“
Für das gesamte Jahr 2022 wird mittlerweile eine Inflationsrate von rund sieben Prozent erwartet. Hiervon sind die Krankenhäuser massiv betroffen. Aktuell werden von sämtlichen Zulieferern, sei es Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte, technische Ausrüstung etc., Zuschläge zwischen 5% und 20% auf das gesamte Sortiment erhoben. Unternehmen können Kostensteigerungen an den Endverbraucher weitergeben - Krankenhäuser können dies nicht, weil die Preise der DRG-Fallpauschalen 2022 festgelegt sind. Die Landesbasisfallwerte (Grundlage der Preise von Krankenhausleistungen) wurden Ende 2021 vereinbart und sind durch eine Obergrenze gesetzlich limitiert. Diese lag für 2022 gegenüber dem Vorjahr bei 2,32%, der Orientierungswert für Sachkosten bei 1,64%. Da eine Kompensation der Kostenanstiege zeitnah umgesetzt werden muss, könnte dies pragmatisch über einen gesetzlich vorgegebenen Zuschlag auf die Abrechnung des Krankenhauses erfolgen.
Die Corona-Pandemie hat und wird auch noch in 2022 finanzielle Spuren in den Krankenhäusern hinterlassen. Weniger Auslastung durch Freihaltung von Betten, Bedenken der Patientinnen und Patienten und in Folge von Personalausfällen führen zu weniger Erlösen. Der sogenannte Ganzjahreserlösausgleich ist das zentrale Instrument zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser. Die für den Ganzjahresausgleich der Jahre 2021 und 2022 geltende Regelung, nach der nur 98 Prozent der Erlöse des Referenzjahres 2019 berücksichtigt werden dürfen, basiert auf Annahmen zum Pandemieverlauf, die nicht eingetreten sind. Durch die 2 Prozent entsteht ein erheblicher Gesamterlösverlust. Auf die zweiprozentige Selbstbeteiligung der Krankenhäuser muss verzichtet werden.
Krankenhäuser haben sich auf die Ankündigung der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 verlassen, dass die durch die Pandemie „entstehenden wirtschaftlichen Folgen für die Krankenhäuser ausgeglichen werden und kein Krankenhaus dadurch ins Defizit kommt“. Diese Zusage muss eingehalten werden!
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