[DKG-Meldung - Berlin, Donnerstag 20.04.2023]
DKG zum Rechtsgutachten zur Planungshoheit der Länder
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die rechtsgutachterliche Bestätigung, dass die Krankenhausplanung letztverantwortlich in der Hoheit der Bundesländer liegt. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:
„Das Gutachten von Prof. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg bestätigt uns in unserer Position, dass wir eine umfassende Krankenhausreform benötigen, die Landeshoheit über die Krankenhausplanung aber gewahrt werden muss. Die Autoren bestätigen das verfassungsrechtliche Primat der Krankenhausplanung der Länder vor der Kompetenz des Bundes in Vergütungsfragen. Die Regelungen des Grundgesetzes, auf die Prof. Wollenschläger eingeht, haben sich in der Realität bewährt. Die Verantwortlichen vor Ort wissen genau, welche Anforderungen es in ihren Regionen an die Gesundheitsversorgung gibt und wie sie am besten zu erfüllen sind. Das Gutachten zeigt ein weiteres Mal, dass eine Krankenhausreform nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, dass der Bundesgesundheitsminister mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Bund und Ländern dem Rechnung tragen möchte. Ohne die Bundesländer wird eine Reform genauso wenig im Sinne der Patientinnen und Patienten gelingen, wie ohne Beteiligung der betroffenen Krankenhäuser.
Wichtig ist deshalb auch, dass das Gutachten klarstellt, dass bei allen angedachten Maßnahmen die Grundrechte der Krankenhausträger beachtet werden müssen. Alle Eingriffe müssen gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig sein. Die DKG wird auch weiterhin ein konstruktiver Partner bei den notwendigen Reformen der kommenden Jahre bleiben. Im Mittelpunkt aller Reformen muss aber die Versorgungssicherung für die Bevölkerung in allen Regionen stehen.“
Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.
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