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Attraktivität der hochschulischen Ausbildung muss gesteigert werden


[DKG-Meldung - Berlin, Mittwoch 27.09.2023]

 


DKG zum Pflegestudiumstärkungsgesetz


Zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Pflegestudiumstärkungsgesetz erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer:


„Die deutschen Krankenhäuser begrüßen jede sinnvolle Maßnahme, um die Pflege attraktiver zu gestalten und zu stärken. Deshalb ist es ein wichtiger und richtiger Schritt, mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz die Attraktivität durch duale Gestaltung des Studiengangs und Vergütung der Auszubildenden im Rahmen der hochschulischen Ausbildungen zu stärken. Gerade die duale Gestaltung des Studiengangs mit den Kliniken ist richtig. Die praktische Ausbildung an Krankenhäuser anzubinden, ist nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig. Wir sehen es auch als richtig an, dass die Hochschule zwar die Gesamtverantwortung für den Studiengang trägt. Der praktische Teil muss allerdings in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Träger stattfinden. Klare Aufgaben und Rollenverteilung und ein gemeinsames Ziel sind auf jeden Fall förderlich.


Wir sehen bis dato, dass auch das Pflegeberufegesetz (PflBG) die Akademisierung nicht wie erwartet vorangetrieben hat. Weniger als ein Prozent der Neueinsteiger in die Ausbildung gehen in den hochschulischen Ausbildungsgang. Ganz anders ist das im Hebammenbereich, dies sicherlich auch durch die beim Hebammengesetz eingeführte Finanzierungsregel. Das macht umso deutlicher, wie dringend nötig Reformschritte sind. Deshalb begrüßen wir sehr, dass nunmehr mit den gesetzlichen Regelungen die Finanzierung für die hochschulische Pflegeausbildung gewährleistet werden soll. Problematisch ist aber die extrem kurzfristig geplante Umsetzung zum 1. Januar 2024. Das ist schon allein technisch unmöglich, müssen doch die Pauschalbudgets nach § 30 PflBG bereits zum 30. April des Vorjahres vereinbart werden. Es wäre angezeigt, die richtige Intention des Gesetzes nicht durch solche technischen Fehler zu konterkarieren."


Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.


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